Räum- und Streupflicht
Räum- und Streupflicht – gemeinsam sicher durch den Winter
Wenn im Renchtal der erste Schnee fällt, sieht unsere Gemeinde besonders schön aus – und auf den Gehwegen wird es zugleich schnell rutschig. Damit alle in Lautenbach sicher unterwegs sind, ob zur Schule, zur Arbeit oder beim Winterspaziergang, packen wir gemeinsam an. Die Satzung über die Räum- und Streupflicht regelt dabei, wer wofür zuständig ist.
Was die Anliegerinnen und Anlieger übernehmen
Innerhalb der geschlossenen Ortschaft sind die Straßenanlieger für die Gehwege vor ihrem Grundstück verantwortlich. Das bedeutet: Gehwege reinigen, bei Schneehäufung räumen und bei Schnee- und Eisglätte bestreuen.
Als Gehweg zählen alle Flächen, die ausschließlich dem öffentlichen Fußgängerverkehr gewidmet sind – unabhängig davon, wie sie ausgebaut sind. Wo kein eigener Gehweg vorhanden ist, gilt ein 1,0 Meter breiter Streifen am Rand der Fahrbahn als Gehweg.
Was die Gemeinde übernimmt – der Räum- und Streuplan
Bei Schneefall räumen unsere Gemeindefahrzeuge die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze und bestreuen sie bei Bedarf mit Split, in besonderen Fällen auch mit Salz. Die Reihenfolge richtet sich nach Verkehrswichtigkeit und Sicherheit:
Stufe I – Verkehrswichtige und gefährliche Punkte (höchste Priorität)
- Hinter Winterbach (ausgenommen Zufahrten HNr. 4, 11 + 19)
- Spitzenbergstraße bis HNr. 22 (ausgenommen Zufahrten HNr. 15, 16, 17, 20 und 21)
- Sohlbergstraße bis HNr. 35A (ausgenommen Zufahrten HNr. 19, 21, 22, 27, 28, 31 und 32)
- Einfahrt Oberdorfstraße/Rüstenbachstraße entlang Spielplatz
- Am Pfarrberg bis HNr. 18 (ausgenommen Stichstraßen)
- Rüstenbachstraße bis HNr. 14
- Bahnhofstraße
- Ödsbacher Straße
- Gewerbestraße
- Brücke Sendelbachstraße über B28
- Brücke im Hubacker
- Einfahrt Sulzbachstraße
Stufe II – Freiwillige Leistungen mit Priorität
- Sohlbergstraße Zufahrten HNr. 27, 28, 31 und 32
- Sendelbachstraße
- Am Bergwerk
- Höllwaldblick
Stufe III – Freiwillige Leistungen
- Vorder Winterbach
- Hinter Winterbach, Zufahrt HNr. 4, 11 + 19
- Sohlbergstraße Zufahrten HNr. 19, 21 + 22
- Altschmatt bis HNr. 2 und 3
- Dobelweg bis HNr. 28
- Adolf-Kolping-Straße
- In den Locherlen
- Am Schloßbuckel
- Rüstenbachstraße HNr. 1 bis 4
- Am Pfarrberg ab HNr. 18
- Oberdorfstraße
- Renchtalstraße HNr. 3 + 9
- Im Hubacker
- Sulzbachstraße bis HNr. 11
- Parkplätze im Ortsbereich
Hinweise zur Rad- und Fußwegeverbindung
Die Gemeindefahrzeuge räumen außerdem die Rad- und Fußwege nach Hubacker und nach Winterbach sowie den Gehweg entlang des Spielplatzes Locherlen. Bei der An- und Abfahrt werden dabei auch Gehwegabschnitte mitgeräumt, für die eigentlich Privateigentümerinnen und -eigentümer zuständig sind. Daraus entsteht jedoch kein dauerhafter Anspruch – die Räum- und Streupflicht bleibt in diesen Bereichen bestehen.
Ein Wort zu besonderen Wetterlagen
Aufgrund der erheblichen Höhenunterschiede in unserem Gemeindegebiet lässt sich der Räum- und Streuplan nicht immer in der geplanten Reihenfolge abarbeiten. Der Einsatz richtet sich daher stets nach dem tatsächlichen Straßenzustand. Bei extremen Witterungsverhältnissen ist der zuständige Einsatzleiter berechtigt, die Räumfahrzeuge flexibel nach den gegebenen Erfordernissen einzusetzen.
Besonders im Außenbereich bitten wir darum, dafür zu sorgen, dass Straßen, Wege und Zufahrten für die Räum- und Streufahrzeuge jederzeit frei befahrbar sind. Bitte entfernen Sie etwaige Hindernisse rechtzeitig – für entstehende Schäden kann die Gemeinde grundsätzlich keine Haftung übernehmen.
Unser Winterdienst-Team gibt stets sein Bestes, damit Lautenbach sicher durch die kalte Jahreszeit kommt. Wir bitten Sie herzlich um Verständnis, wenn es bei extremen Wetterlagen einmal zu Verzögerungen kommen sollte.


